Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MONVIA Immobilien – Immobilienvermittlung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Maklerverträge, Vermittlungsleistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen MONVIA Immobilien, Inhaber Umut Cakmak, („MONVIA Immobilien“) und ihren Kunden. (2) Kunden können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. (3) Ein Maklervertrag, der die Vermittlung von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern betrifft, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Brief) gemäß § 656a BGB. In allen anderen Fällen kommt der Vertrag durch Angebot und Annahme, durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit (z. B. Anforderung eines Exposés) zustande.
§ 2 Provision / Maklervergütung
(1) Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht ausschließlich bei wirksamem Abschluss eines durch MONVIA Immobilien vermittelten oder nachgewiesenen Hauptvertrages (insbesondere Kauf-, Miet- oder vergleichbarer Wirtschaftsvortrag). (2) Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung, dem Exposé oder dem Angebot. (3) Sofern ein Kaufvertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung mit einem Verbraucher abgeschlossen wird, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsteilung (§§ 656c, 656d BGB) – es sei denn, MONVIA Immobilien handelt ausschließlich im Auftrag einer Partei als einseitiger Interessenvertreter. (4) Die Provision wird mit dem rechtswirksamen Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 3 Vertraulichkeit und Verbot der Weitergabe
(1) Sämtliche von MONVIA Immobilien übermittelten Informationen, Objektunterlagen, Exposés, Bilder, Pläne, Berechnungen und sonstigen Daten sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. (2) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von MONVIA Immobilien. (3) Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe von Informationen durch den Kunden ein Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt mit einem Dritten zustande, ist der Kunde verpflichtet, MONVIA Immobilien Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Haftungsausschluss für Objektdaten
(1) MONVIA Immobilien weist darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, Flächenangaben, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und sonstigen Angaben vom Verkäufer, Vermieter oder einem sonstigen beauftragten Dritten stammen. (2) MONVIA Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder baurechtliche Zulässigkeit dieser Angaben, da eine lückenlose Überprüfung dieser Fremddaten nicht möglich ist. Dem Kunden wird empfohlen, die Angaben selbstständig bzw. durch Sachverständige prüfen zu lassen. (3) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet MONVIA Immobilien nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 5 Verbraucherhinweis zur Streitbeilegung
MONVIA Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. (2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der exklusive Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dortmund. (3) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.